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Mindestsicherung für die Steiermark

Mindestsicherung:

Regress durch Hintertür?

Das Land Steiermark will sich nach Einführung der neuen Mindestsicherung an Eltern und Kindern der bis zu 5.000 Sozialhilfebezieher schadlos halten. Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) lässt nun das Gesetz prüfen. Kostenersatz in bestimmten Fällen
Die im Dezember im Landtag beschlossene Mindestsicherung kostet das Land viel Geld – das Gesetz zur Mindestsicherung sieht daher in bestimmten Fällen einen Kostenersatz vor. So müssen die Bezieher die Mindestsicherung zurückzahlen, wenn sie etwa unerwartet durch eine Erbschaft zu Vermögen gelangen – eine Regelung, die soweit rechtlich gedeckt ist.

Das Land will Angehörige zur Kasse bitten.

Angehörige sollen zur Kasse gebeten werden
Dem steirischen Gesetz zufolge können aber auch die Eltern, Großeltern und Kinder der Anspruchsberechtigten zur Kasse gebeten werden, also zur Rückzahlung der Mindestsicherung verpflichtet werden – diese Art des Regresses wurde bei der Sozialhilfe abgeschafft und soll nun offenbar wieder eingeführt werden.

Die Ersatzansprüche des Landes Steiermark treffen Eltern und Kinder der Bezieher von Mindestsicherung, „soweit diese nach Bürgerlichem Recht verpflichtet sind, für die Bezieherinnen/Bezieher der Mindestsicherung Unterhalt zu leisten“ (§17 Steiermärkisches Mindestsicherungsgesetz).

Die Höhe der Rückzahlung soll je nach Einkommenshöhe zwischen vier und 15 Prozent der ausbezahlten Mindestsicherung liegen.

Die Höhe der Rückzahlung soll künftig eine Verordnung regeln – im Gespräch sind hier je nach Einkommenshöhe zwischen vier und 15 Prozent der ausbezahlten Mindestsicherung.

15a-Vereinbarung untersagt Regress
Dem steht allerdings die so genannte 15a-Vereinbarung mit dem Bund entgegen: Das Land Steiermark hat darin ausdrücklich auf einen so genannten Angehörigen-Regress verzichtet.

Wörtlich heißt es dazu (in Artikel 15 des 15a-Vertrags): „Ein Ersatz (…) darf nicht verlangt werden von: 1. Kindern, Enkelkindern oder Großeltern von (früheren) BezieherInnen von Leistungen“ sowie von „Eltern von Personen, welche nach Erreichen der Volljährigkeit Leistungen bezogen haben“. Auch aus den Erläuterungen geht klar hervor, dass Eltern und Kinder keinen Regress leisten müssen.

Die steirischen Grünen haben daher bereits eine entsprechende Korrektur des steirischen Mindestsicherungsgesetzes angeregt und eine Anfrage an den zuständigen Sozialreferenten Siegfried Schrittwieser (SPÖ) gestellt – im Sozialressort des Landes war am Dienstag allerdings niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Hundstorfer lässt Gesetz prüfen

Unterdessen will auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) das steirische Mindestsicherungsgesetz prüfen lassen, bis zum Vorliegen des Ergebnisses aber keine Stellungnahme dazu abgeben.

„Ein Gesetz ist nicht verfassungswidrig, nur weil es der 15a-Vereinbarung widerspricht“, so der Verfassungsrechtler Mayer.

Keine Klagsmöglichkeit für Betroffene

Einklagen können die Betroffenen die im 15a-Vertrag festgelegte Abschaffung der Regressregelung jedenfalls nicht, sagt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer: „Die 15a-Vereinbarung richtet sich nur an die Gebietskörperschaften, die sind berechtigt und verpflichtet – nicht der Einzelne“, so Mayer.
Demnach könnte sich die Bundesregierung an den Verfassungsgerichtshof wenden, damit dieser feststellt, ob die steirische Regelung der Vereinbarung entspricht. „Mehr ist nicht möglich“, so Mayer. Aufgehoben würde ein vereinbarungswidriges Landesgesetz vom Verfassungsgerichtshof aber nicht: „Ein Gesetz ist nicht verfassungswidrig, nur weil es der 15a-Vereinbarung widerspricht.“

steiermark.ORF.at; 10.12.10

Die Steiermark hat als letztes Bundesland die Mindestsicherung abgesegnet – sie soll allerdings erst mit März kommenden Jahres in Kraft treten. Zankapfel war lange Zeit die Häufigkeit der Auszahlung.

Mindestsicherung ab März und zwölfmal
Die Steiermark hat als letztes Bundesland die Mindestsicherung abgesegnet – sie soll allerdings erst mit März kommenden Jahres in Kraft treten. Zankapfel war lange Zeit die Häufigkeit der Auszahlung.

Derzeit beziehen rund 5.000 Steirer Sozialhilfe.

Steiermark ist mit Gesetz spät dran

Eigentlich hätte die Mindestsicherung österreichweit bereits mit 1. September eingeführt werden sollen. Doch vor allem in der Steiermark konnten sich die Regierungspartner SPÖ und ÖVP lange Zeit nicht auf einen Auszahlungsmodus einigen.

Während sich die Sozialdemokraten immer für eine 14-malige Auszahlung der Mindestsicherung aussprachen, wollte die ÖVP maximal zwölf monatliche Bezüge pro Jahr. Vor der Landtagswahl konnten sich die damals völlig zerstrittenen Regierungspartner auf keinen Kompromiss einigen – genau diesen machte jetzt allerdings die so genannte Reformpartnerschaft zwischen Rot und Schwarz möglich, sagt Sozialreferent Siegfried Schrittwieser (SPÖ

SPÖ und ÖVP konnten sich lange nicht auf einen Auszahlungsmodus einigen.

Rot-schwarzer Kompromiss

„Der Kompromiss ist so: Die Mindestsicherung selbst wird wie im Rest Österreichs zwölf Mal ausbezahlt; aber die Kinderbeiträge, die uns ja auch ein besonderes Anliegen sind, werden 14 Mal ausgezahlt“, so Schrittwieser.

Die Mindestsicherung ersetzt in Zukunft die Sozialhilfe. Alleinstehende bekommen 813 Euro. Für Ehepartner gibt es 564,70 Euro, und der Kinderzuschlag für minderjährige Kinder im gemeinsamen Haushalt macht 143,6 Euro pro Kind aus.

„Trampolin in den Arbeitsmarkt“


Dass die Mindestsicherung von vielen als soziale Hängematte missbraucht werden könnte, glaubt Schrittwieser nicht: „Für mich ist die Mindestsicherung auch das Trampolin in den Arbeitsmarkt. Wenn jemand arbeitsfähig ist und Arbeit verweigert, wird ihm bei der ersten Verweigerung 50 Prozent abgezogen, bei der zweiten Verweigerung die zweite Hälfte, und es bleiben nur die Wohnkosten. Somit hoffen wir, so viele Menschen wie möglich in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. “

Wer wird Mindestsicherung beziehen?

Unklar ist derzeit noch, wie viele Steirer künftig die Mindestsicherung beziehen werden können; man rechnet aber damit, dass die Zahl der derzeitigen Sozialhilfeempfänger von rund 5.000 ab März um etwa 20 Prozent steigen wird – das sind die Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Gelungene Bewährungsprobe für die „Reformpartnerschaft“.

Drexler: Gelungene Bewährungsprobe

Über einen gelungenen Kompromiss freut sich auch die ÖVP mit Chefverhandler und Klubobmann Christopher Drexler: „Gerade weil vor dem Sommer die Positionen noch sehr weit auseinander gelegen sind, glaube ich, dass das eine große Bewährungsprobe war. Ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz zustande gebracht haben und sehe künftigen Verhandlungen über vielleicht noch schwierigere Themenfelder gelassen entgegen.“
Das Mindestsicherungsgesetz soll in der letzten Landtagssitzung des heurigen Jahres (2010) am kommenden Dienstag beschlossen werden.

Quelle:

http://steiermark.orf.at/stories/489910/

 

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