Die Wiener Mindestsicherung kann seit 1. September 2010 beantragt werden. Sie ersetzt die bisherige Sozialhilfe. Neben der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs bietet sie auch intensive Förderung bei der Jobsuche sowie sozialarbeiterische Beratung und Unterstützung. Wer bisher nicht krankenversichert war, erhält zudem eine e-card und damit vollkommen gleichen Zugang bei Ärztinnen, Ärzten und in Spitälern.
Die Mindestsicherung wird 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Die Dauerleistung wird weiterhin 14 Mal im Jahr zuerkannt. BezieherInnen der Mindestsicherung erhalten auch automatisch den Mobilpass zuerkannt.
Für die Prüfung des Anspruchs auf Mindestsicherung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Ziele der Wiener Mindestsicherung
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Vermeidung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
- Unterstützung beim Einstieg oder Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Wer hat Anspruch?
Österreichische StaatsbürgerInnen oder gleichgestellte Personen mit rechtmäßigem Aufenthalt wenn sie
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dauerhaft in Wien leben (Hauptwohnsitz oder ständiger Aufenthalt) und
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ihr Einkommen unter dem jeweiligen Mindeststandard liegt und
- ein unterschriebener Antrag auf Mindestsicherung vorliegt.
Wo erhalte ich ein Antragsformular?
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In den Wiener Sozialzentren http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/wiener-sozialzentren.html
- In den regionalen Geschäftsstellen des AMS bei gleichzeitiger Beantragung einer AMS -Leistung
Höhe der Mindeststandards 2010
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Alleinstehende oder AlleinerzieherInnen: 744,01 Euro
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Paare (pro Person): 558,01 Euro
- Kinder (pro Kind): 133,92 Euro – ab 1. März 2011 ist eine Erhöhung auf über 200 Euro vorgesehen.
Bei volljährigen Personen ist darin ein Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs enthalten. Dieser beträgt im Jahr 2010 für Alleinstehende oder AlleinerzieherInnen 186,00 Euro und für Paare (pro Person) 139,50 Euro.
Im Jahr 2015 beträgt die Höhe der BMS pro Monat (gerundet)
für Personen in einer Wohngemeinschaft ohne gegenseitige
Mindeststandard http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/mindeststandards.html
Einkommen und Vermögen
Bei der Berechnung der Leistung wird das gesamte Einkommen und das verwertbare Vermögen aller anspruchsberechtigten Personen berücksichtigt
Anrechnung von Einkommen und Vermögen
http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/mindeststandards.html#an
Antragstellung und weitere Leistungen
Mindestsicherung – Antrag
Dauerleistung – Antrag („Ersatzpension“)
Mietbeihilfe für PensionsbezieherInnen
Mobilpass – Antrag
Heizkostenzuschuss
http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/
Quelle
http://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/