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AMS Maßnahme ibis acam

ibis acam Bildungs GmbH

Neue Maßname ibis acam, Technologiezentrum Güssing Bericht!

Vorsicht:

Wenn zu einem „Kurs“ (Workshop, Arbeitstraining oder ähnliches) zugebucht wurde, muß der angebotene (Schein)“Arbeitsvertrag“ keinesfalls unterzeichnet werden. Siehe VwGH-Rechtssatz GZ 2006/08/0252 vom 19.9.2007

Auf keinen Fall vor Ort auch nur irgendetwas unterschreiben! Bedenkzeit nehmen, alle Unterlagen mitnehmen und prüfen sowie Kopien davon dem Anti-AMS zukommen lassen!

Auch nicht vorschnell Formulare ausfüllen, da die Fragen- Berichten zufolge – zum Teil rechtswidrig sein dürften!

Bei itworks steht Erfahrungsberichten von Betroffenen zufolge nicht so sehr die konkrete Leistungserbringung im Vordergrund, sondern sozialädagogische Betreuung und Arbeitssuche. Es handelt sich daher unserer Meinung nach nicht um Arbeitsverhältnisse. Siehe VwGH-Rechtssatz GZ 2004/08/0148 vom 15.2.2006

 

VwGH-Rechtssatz

Geschäftszahl
2004/08/0148

Entscheidungsdatum
20060215

Veröffentlichungsdatum
20060315

Rechtssatznummer
1

Beschäftigung  ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber

Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm
AlVG 1977 §10 Abs1 Z1; AlVG 1977 §10 Abs1 Z3; AlVG 1977 §38; AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz
Voraussetzung für eine Qualifikation als Beschäftigung iSd § 10
Abs. 1 Z. 1 AlVG ist die intendierte Leistungserbringung für einen
Dienstgeber (Hinweis E 21. April 2004, Zl. 2003/08/0200). Eine
zusätzliche „sozialpädagogische Betreuung“ ist im Rahmen eines
echten Beschäftigungsverhältnisses nur in den engen Grenzen der in
§ 9 Abs. 2 AlVG normierten Zumutbarkeit möglich.

Rechtssatznummer
2

Rechtssatz
Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der
arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der
ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen
Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung,
Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu
besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot – wenn
dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist – anzunehmen
(Hinweis E 23. Februar 2005, Zl. 2003/08/0039).

Dokumentnummer
JWR/2004080148/20060215X02

31.12.2006

Gerichtstyp
VwGH Erkenntnis

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