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Ärztekammer zu AMS-Skandal

Warnungen vor Datenmissbrauch sind berechtigt
Utl.: Vizepräsident Steinhart fordert klare rechtliche Bestimmungen –
„Datenhoheit muss beim Arzt und Patienten bleiben“ =
Wien (OTS) – Die Wiener Ärztekammer fühlt sich in ihren Warnungen vor
dem gläsernen Patienten durch E-Card und elektronische Gesundheitsakte
(ELGA) aufgrund der Vorkommnisse im Arbeitsmarktservice (AMS) „voll und
ganz“ bestätigt. „Obwohl ELGA nicht einmal noch in Kraft ist, passieren
bereits Übermittlungen höchst sensibler Gesundheitsdaten, die eindeutig
gegen die Interessen der Patienten gerichtet sind“, betont der
Vizepräsident und Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte der Ärztekammer
für Wien, Johannes Steinhart. Hier würde das Vertrauensverhältnis zwischen
Arzt und Patient mit den Füßen getreten. ****
Steinhart warnt davor, dass die nun aufgezeigte Weitergabe von
Gesundheitsdaten von Arbeitslosen durch das AMS „erst der Beginn dessen
ist, was uns allen in naher und ferner Zukunft blühen könnte“. Gerade die
elektronische Patientenakte werde von den öffentlichen Einrichtungen mit
einem „Enthusiasmus“ betrieben, der die Aspekte des Datenschutzes und
mögliche Folgen vor Missbrauch zu wenig beachte. Steinhart: „Sämtliche
zukünftigen Projekte im Bereich von E-Health, also ELGA, E-Rezepte und E-
Überweisungen, stellen einen massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-
Verhältnis dar. Der Patient muss dabei der alleinige Herr über seine Daten
bleiben, und die Verwaltung dieser Daten muss in jedem Fall im
Aufgabenbereich des Arztes liegen.“ Nur so könne der Schutz hoch sensibler
Patientendaten gewährleistet werden.
Nur die Ärzte seien Garant dafür, dass Patientendaten nicht in falsche
Hände geraten: „Der Schutz unserer Patienten sowie das alleinige Interesse
am Patientenwohl sind gelebte Realität für uns Ärzte.“ Kein Patient könne
sicher sein, dass die Arztordination verlassende Daten nicht in Hände
fallen, die letztendlich dem Patienten schaden könnten. „Und mir fallen
eine Reihe von Institutionen ein, die sehr hohes Interesse an bestimmten
Daten haben werden“, betont Steinhart, der hier unter anderem Behörden,
Arbeitsvermittlungen sowie die Wirtschaft als Arbeitgeber aufzählt.
Ausschließlich der Patient mit seinem Arzt dürfe über die Weitergabe
seiner Patientenakten entscheiden. In jedem Fall müsse der Patient die
letzte Instanz sein, ohne dessen ausdrückliches Einverständnis keine Daten
weitergegeben werden dürfen. Steinhart: „Wann immer die Damen und Herren
der Sozialbürokratie und der IT-Branche meinen, die elektronische
Gesundheitsakte quasi im Schnellverfahren über Österreich drüberstülpen zu
können, werden sie mit dem entschiedenen Widerstand der niedergelassenen
Ärzteschaft zu rechnen haben.“ (hpp)

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