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Falsche Exekution


Ehemaliger AMS Berater und selbst Betroffener berichtet über den Pfusch bei Exekutionsberechnungen im AMS

Die seinerzeitige Ministeranfrage von Herrn Mag. Haupt und Herrn Dolinschek war wegen mir. Ich unterrichtete alle politischen Parteien darüber, die Freiheitlichen nahmen sich halt der Sache an. Denn ich zeigte ja vor der Ministeranfrage schon öffentlich auf, dass ich erst nach 5 Jahren und mit ungefähr hundert Urgenzen (also mit vollster Hartnäckigkeit meinerseits) vom AMS recht bekam, dass man mir jeden Monat (14 Monate lang) zuviel pfändete. Dazu unten angeschlossen zwei Medienberichte.

AMS Dr. Herbert Buchinger zahlte mir dann plötzlich sogar Verzugszinsen aus eigener Tasche (das gab ich ebenfalls den Medien weiter, aber nur „Der Standard“ berichtete).

Was ich mit dieser Ministeranfrage wollte, ging aber komplett unter. Ich wollte aufzeigen, dass die Leute, die falsch exekutiert wurden, und sich beim AMS diesbezüglich melden, einfach mit den Worten: „Was woinn’s denn, es ist ja eh alles in Ordnung“, abgeschasselt werden.

Es gab und gibt sicher einige hartnäckigere Arbeitslose, die dann noch ein zweites Mal oder gar ein drittes Mal nachfragen kommen, (weil sie es nicht glauben wollen), aber dann erhalten sie wieder die Antwort: „Wieso fragen Sie wieder nach, wir (AMS) haben Ihnen doch schon gesagt, dass alles bei der Exekutionsberechnung in Ordnung ist.“!

Gut, ich persönlich fragte 100 Mal nach, ich war sogar selbst AMS Berater. Nach fünf Jahren gab man mir Recht (und das erst, als ich meine Kündigung beim AMS als AMS-Berater in den Raum stellte. Letztendlich kündigte ich auch dann wirklich).

Das Kündigungsschreiben liegt sogar in der Redaktion der Kronenzeitung auf, es hat Herr Mag. Ebeert von der Wirtschaft.

Die Antworten der Ministerfrage waren für mich mehr als skandalös. Wie kann man da die Gerichte mit der Frage bemühen, ob gerichtliche Schritte gegen das AMS wegen falschen Exekutionen bekannt seien. Oder, dass seitens des Ministers einige AMS Stellen befragt wurden, ob es Beschwerden gab, und dann als Antwort heraus kommt, ja, 5 Stück von 11 waren berechtigt!!!!! Waren da auch meine 100 Anfragen auf Richtigkeit enthalten??? Und sind darin auch die 100 Antworten (teils schriftlich, sonst immer mündlich) an mich, auch enthalten?

Wenn nun alle berechtigten Anfragen 100 Mal abgewiesen werden, und dann stellt sich nach 5 Jahren heraus, der Antragsteller hatte doch Recht gehabt, wie soll das funktionieren, wenn teils sehr verschüchterte Arbeitslosengeldbezieherinnen gleich beim ersten Mal aufgegeben, wenn sie von AMS Mitarbeitern die Standardantwort hören : Was woinn’s denn, es ist ja eh alles in Ordnung..“!

Die Antworten auf diese Ministeranfrage und die ganze Sache selbst ist somit auch im Keim erstickt worden.

Ich war damals und ich bin nach wie vor der Meinung, dass (von 1980 bis etwas nach 2000) tausende Arbeitslose falsch exekutiert worden sind und dass alle diese auch ein Recht auf Verzugszinsen aus eigener Tasche vom obersten AMS-Chef (Herbert Buchinger) haben (so wie ich diese erhalten habe) und dass ihnen alle die zuviel abgezogenen Beträge nachbezahlt gehören!

3.08.2008

Amtshaftungsklage wegen dem AMS gegen die Republik Österreich

Als ehem. AMS Berater machte ich eine Amtshaftungsklage wegen dem AMS (Arbeitsmarktservice)

Das AMS behandelt nicht nur die allermeisten Arbeitslosen menschenverachtend, die AMS Spitze behandelt auch seine Mitarbeiter sehr menschenverachtend. Somit wird versucht, all den Menschen, die mit dem AMS zu tun haben, mit der Zeit die Liebenswürdigkeit zu nehmen…

Ich wünsche allen vom Herzen, dass (wenn es geht) sie nie etwas mit dem AMS zu tun haben müssen. Wer damit zu tun hatte, wird sicher ein Lied singen können!

Jobs gibt es nach wie vor keine guten beim AMS, dafür gibt es eine Unzahl von unnötigen Zwangskursmaßnahmen, die die Arbeitslosen aber nie in die Nähe eines Jobs bringen..

Die einzigen, die vom AMS profitieren sind anscheinend die Sekten:

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_04910/fnameorig_116410.html

Und der größte Kursanbieter des AMS hat komischerweise auch Probleme und was da passiert ist, ist eigentlich undurchschaubar:

http://www.kurier.at/nachrichten/wien/134817.php


Nun folgt meine Amtshaftungsklage gegen den Staat Österreich wegen dem AMS


An die Finanzprokuratur der Bundesanwaltschaft
per E-Mail: Robert.Steiner@bmf.gv.at
Dr. Robert Steiner
Singerstraße 17 -19
A-1011 Wien

Wien, 21.08.2008


Betrifft die menschenunwürdige Behandlung meiner Person als AMS Berater im AMS und den damit verbundenen Jobverlust. Dadurch hatte ich auch zusätzlich lange uneingeplante Verdienstentgänge (ich wurde durch die AMS Führung permanent hinter meinem Rücken verleumdet).

Sehr geehrter Herr Dr. Steiner!

Ich will mit dieser Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eine Kündigung von AMS Chef Dr. Herbert Buchinger erwirken und zweitens für die erlittenen wirtschaftlichen Verluste (Jobverlust, Kündigung unter schwerem Druck) und Kränkungen ein angemessenes Schmerzensgeld von der Republik Österreich. Denn es ist eine sehr große Schande, was da in den Reihen der obersten Beamten in Österreich mittels Vertuschung und Verleumdungen an ihren kleinen Bürgern abgeht.


Sachlage (siehe dazu die drei folgenden Zeitungsartikel, ein Artikel ist ein Link):


Der erste Zeitungsartikel:

DIE GANZE WOCHE
In der Ausgabe \“Die ganze Woche\“ Nr. 33/99 MI, 18.8.99, schrieb Herr Kurt Markaritzer auf Seite 18 folgendes über mich:

Der Mann war misstrauisch:

Obwohl ihm die Fachleute vom Arbeitsmarktservice versicherten, er erhalte genau soviel Geld wie ihm als Arbeitslosen zusteht, hat er protestiert. Zurecht, wie sich zeigte, das AMS musste ihm schließlich 22.000 Schilling nachzahlen.
Der Wiener Marketingexperte MICHAEL TFIRST hat vor Jahren viel Pech gehabt. Als Opfer des Salzburger Bautreuhandskandals hatte er plötzlich hohe Schulden, sein Gehalt wurde gepfändet, und er verlor schließlich auch den Job.

Als Arbeitsloser absolvierte er eine 14 Monate dauernde Schulung zum Arbeitsmarkt-Berater beim AMS.

Damit hatte für diese Zeit Anspruch auf Geld zur \“Deckung des Lebensunterhaltes\“. Die Pfändungen brachten aber Abzüge, die wegen eines Irrtums des AMS pro Monat um rund 1.500 Schilling zu hoch waren, dem Wiener blieb nicht einmal das Existenzminimum.

Jetzt wurde er zwar entschädigt, aber damit gibt sich Tfirst nicht zufrieden, er will anderen Schaden ersparen: \“Bei uns werden an die 95.000 Arbeitslose gepfändet, ich bin überzeugt, dass bei vielen Abrechnungsfehler passieren.\“
Dabei bleibt er, obwohl das Sozialministerium behauptet, es gäbe höchstens Einzelfälle: \“Auch bei mir hat es geheißen, dass alles stimmt, ich habe kein Vertrauen mehr!\“

Seine Empfehlung an alle Betroffenen: Einschlägige Tabellen besorgen und Abrechnung überprüfen.

(Artikel Ende)


Hier der 2. Artikel als Link:

http://www.ifs.tuwien.ac.at/~andi/somlib/data/standard_1999/ghsom/files/19990512.104.HTM

Hier ist der dritte Zeitungsartikel:

DER STANDARD

Frau Lydia Ninz schrieb am 7/8. August 1999 folgendes über mich:

\“AMS – Chef zahlt Zinsen aus eigener Tasche\“

Nach hartnäckigem Protest durch alle möglichen Instanzen hat er dann zizerlweise doch 18.000 S (1300?) und 4000 S nachbezahlt bekommen.
Jetzt landete der Mann einen weiteren Erfolg: AMS Chef Herbert Buchinger hat ihm Verzugszinsen in Höhe von 4000 S bezahlt.
\“In dieser Angelegenheit wurde ja ein Bock nach dem anderen geschossen\“, begründet Buchinger seine Tat. Bezahlt hat er aus eigener Tasche. Denn sonst müßte ich im Wiener AMS persönliche Haftungen prüfen.\“
Buchinger kann sich die Sache erklären: Nicht alle Mitarbeiter des AMS seien mit der EDV Technik vertraut und würden ganz einfach nicht wissen, was alles eingespeist sei. Den Fall Tfirst hat er zum Anlass genommen, Mitarbeiter zu Nachschulungen zu vergattern. Unsere Mitarbeiter müssen unseren Kunden erklären können, wie die Beträge berechnet werden.
(Artikel Ende)


Die seinerzeitige Ministeranfrage von Herrn Mag. Haupt und Herrn Dolinschek war auch wegen mir. Ich unterrichtete alle politischen Parteien darüber, die Freiheitlichen nahmen sich halt der Sache an. Denn ich zeigte ja vor der Ministeranfrage schon öffentlich auf, dass ich erst nach 5 Jahren und mit ungefähr hundert Urgenzen (also mit vollster Hartnäckigkeit meinerseits) vom AMS recht bekam, dass man mir jeden Monat (14 Monate lang) zuviel pfändete (man gab mir aber erst Recht, nachdem ich gekündigt hatte).

Was ich mit dieser Ministeranfrage wollte, ging aber komplett unter. Ich wollte aufzeigen, dass die Leute, die falsch exekutiert wurden und sich beim AMS diesbezüglich melden, einfach mit den Worten: \“Was woinn\’s denn, es ist ja eh alles in Ordnung\“, abgeschasselt werden.

Es gab und gibt sicher einige hartnäckigere Arbeitslose, die dann noch ein zweites Mal oder gar ein drittes Mal nachfragen kommen, (weil sie es nicht glauben wollen und weil sie wissen, dass sie Recht haben und das AMS sich irrte), aber dann erhalten sie wieder die Antwort: \“Wieso fragen Sie wieder nach, wir (AMS) haben Ihnen doch schon gesagt, dass alles bei der Exekutionsberechnung in Ordnung ist.\“!

Gut, ich persönlich fragte 100 Mal nach!!! Wie gesagt, ich war sogar selbst AMS Berater. Nach fünf Jahren gab man mir Recht (und das erst, als ich meine Kündigung beim AMS als AMS-Berater in den Raum stellte. Letztendlich kündigte ich auch dann wirklich).

Die Antworten der Ministerfrage waren für mich mehr als skandalös. Wie kann man da die Gerichte mit der Frage bemühen, ob gerichtliche Schritte gegen das AMS wegen falschen Exekutionen bekannt seien. Oder, dass seitens des Ministers einige AMS Stellen befragt wurden, ob es Beschwerden gab, und dann als Antwort heraus kommt, ja, 5 Stück von 11 waren berechtigt!!!!! Waren da auch meine 100 Anfragen auf Richtigkeit enthalten??? Und sind darin auch die 100 Antworten (teils schriftlich, sonst immer mündlich) an mich, auch enthalten?

Wenn nun alle berechtigten Anfragen 100 Mal abgewiesen werden, und dann stellt sich nach 5 Jahren heraus, der Antragsteller hatte doch Recht gehabt, wie soll das funktionieren, wenn teils sehr verschüchterte Arbeitslosengeldbezieherinnen gleich beim ersten Mal aufgegeben, wenn sie von AMS Mitarbeitern die Standardantwort hören : Was woinn\’s denn, es ist ja eh alles in Ordnung..\“!

Die Antworten auf diese Ministeranfrage und die ganze Sache selbst ist somit auch im Keim erstickt worden.

Ich war damals und ich bin nach wie vor der Meinung, dass (von 1980 bis etwas nach 2000) tausende Arbeitslose falsch exekutiert worden sind und dass alle diese auch ein Recht auf Verzugszinsen aus eigener Tasche vom obersten AMS-Chef (Herbert Buchinger) haben (so wie ich diese erhalten habe) und dass ihnen alle die zuviel abgezogenen Beträge nachbezahlt gehören! Und AMS Chef Dr. Buchinger gehört von diesem Job weg!!!

Das sind die Ministeranfragen in meinem Fall (Ich stelle gerade fest, dass der Link nicht mehr aktiv ist, ich versuche, zu den Fragen zu kommen, und werde Sie Ihnen dann per Mail zustellen. Diesbezüglich schrieb ich ein Mail an das Parlament, siehe Beilage zu diesem E-Mail. Ich habe leider immer nur auf den Link verwiesen und mich darauf verlassen, dass die Anfrage auf der Parlinkomseite abrufbar bleibt):

http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XX/J/J_06703/fnameorig_000000.html

Und das ist die Beantwortung der damaligen Ministeranfrage:

6362/AB XX.GP

B E A N T W O R T U N G der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten
Mag. Haupt, Dolinschek betreffend Fehler bei Exekutionen von Arbeitslosenversicherungsleistungen, Nr. 6703/J

Zu Ihrer Anfrage möchte ich einleitend, wie bereits in meiner Beantwortung zu Ihrer
Anfrage 5992/J ausgeführt, festhalten, dass die automationsunterstützte Umsetzung
der Exekutionsordnungs – Novelle 1991 gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Justiz und dem Bundesministerium für Finanzen erarbeitet wurde. Probleme bei der
Berechnung des pfändungsfreien Existenzminimums durch große Drittschuldner im
staatlichen Bereich, somit also auch im Arbeitsmarktservice, sind – wie der Beantwor
tung des Herrn Bundesministers für Justiz Ihrer diesbezüglichen Anfrage, ZI. 5992/J,
zu entnehmen ist – auch dem Bundesministerium für Justiz nicht bekannt geworden.
Auch haben die auf Grund der betreffenden Anfrage seitens des Bundesministe-
riums für Justiz eingeholten Berichte mehrerer mit der Exekutionsordnung befasster
Gerichte keine Hinweise auf solche Probleme ergeben.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

Antwort zu Frage 1:

Wie bereits in der Anfragenbeantwortung zu Nr. 5992/J angeführt, waren im Jahr
1998 von elf beim Arbeitsmarktservice eingebrachten Beschwerden fünf berechtigt.
In allen Fällen kam es durch Fehlbeurteilungen bzw. Fehlcodierung bei der Fest-
setzung der Anzahl der Unterhaltsgrundbeträge zu erhöhten Abzweigungen. Im
Durchschnitt betrug die zu viel einbehaltene Leistung monatlich S 2.000,–.
Die festgestellten Fehler gehen also in allen Fällen nicht auf Mängel in der EDV –
gestützten Verarbeitung zurück, sondern auf Fehlleistungen der mit der Beurteilung
und Eingabe der einlangenden Exekutionsbewilligungen befassten Bediensteten,
welche aber im Hinblick auf die große Zahl der jährlich vom Arbeitsmarktservice vorgenommenen EDV – Eingaben in diesem Zusammenhang – es sind dies mehr als 100.000 Stück – nie gänzlich ausgeschlossen werden können.

Antwort zu den Fragen 2 und 3:

erfolgte für jeden einzelnen Bezugsmonat händisch durch die Landesgeschäftsstelle
Wen und abschliessend durch die Bundesgeschäftsstelle, weil eine neuerliche
automationsunterstützte Verrechnung für bereits abgerechnete und ausbezahlte
Zeiträume nur dann stattfinden kann, wenn ein zusätzlicher Leistungsanspruch ent –
steht. Diese Vorgangsweise ergibt sich auch zwingend aus haushaltsrechtlichen
Erwägungen, weil jedenfalls im Hinblick auf den entstandenen Überbezug eine
gesonderte Verfügung zu treffen ist.

Antwort zu Frage 4:

Entsprechende Berechnungsergebnisse sind EDV – mäßig abrufbar, können aber der
Anfragebeantwortung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beigeschlossen
werden. Selbst wenn aus den Unterlagen Hinweise auf die Identität des Betroffenen
entfernt werden ist diese zumindest den Fragestellern bekannt, wodurch aber auch
weitergegebene Daten nicht mehr anonym wären.

Antwort zu Frage 5:

Die EDV – Abteilung des Arbeitsmarktservice Österreich ist zwar für die Betreuung des Projektes zum Aufbau einer EDV – unterstützten Antragsbearbeitung zuständig, nicht aber für die bereits seit langem im Wege des Bundesrechenzentrums erfolgende automationsunterstützte Anweisung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, bei der die Berechnung der Exekutionen erfolgt. Aus dieser Sicht ist daher auch die ursprüngliche Stellungnahme richtigerweise nur in Bezug auf das von dieser Abteilung betreute Projekt erfolgt. Der später erfolgte Hinweis seitens der EDV – Abteilung des Arbeitsmarktservice, dass die Existenzminimumsverordnung in der EDV – Verarbeitung des Bundesrechenzentrums berücksichtigt wird ist daher auch nicht als Korrektur, sondern als Ergänzung der ursprünglichen Stellungnahme zu
sehen.


Antwort zu Frage 6:

Die Exekutionsordnung enthält die Vorschriften darüber, wie die Berechnung von
Exekutionen durchzuführen ist. Auf Grund dieser Normen wurde, wie ich bereits in
der Beantwortung der Anfrage 5992/J ausgeführt habe, das Berechnungsprogramm
im Bundesrechenzentrum entwickelt, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die
jährlich neu erlassene Existenzminimumsverordnung enthält, weil sie sonst gesetz –
widrig wäre, keine neuen Berechnungsarten, die eine Programmänderung erforder –
lich machen würden, sondern lediglich neu festgesetzte Werte für bei der Berech –
nung zu berücksichtigende Beträge (wie z.B. den Allgemeinen Grundbetrag, den
Unterhaltsgrundbetrag, etc.). Diese Beträge werden dem Bundesrechenzentrum
auch umgehend nach Erlassung der diesbezüglichen Verordnung bekannt gegeben
und bei der Berechnung der Ansprüche entsprechend berücksichtigt.


Antwort zu Frage 7:

Ja! Dies kann aber nicht zum Schaden des Leistungsempfängers führen, weil alle
Programmänderungen in der EDV vor deren Freigabe für den Echtbetrieb in der
BZR – GmbH auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben ausreichend
getestet werden.

Zurück zu mir:

Ich lebte damals mit meiner Familie in einer kleinen Schimmelwohnung der Gemeinde Wien, die ich wenige Jahre zuvor erhielt, weil ich Salzburger Bautreuhand (WEB-Skandal) geschädigt war und ich mich deswegen im Privatkonkurs befand.

Arme Leute bekamen oft schimmelige Gemeindewohnungen (einmal vorher drüberverputzt). Wie Herr Faymann und sein Beamtenapparat damit umgingen, belegen Medienberichte (etl. auch ORF).

Siehe einen Zeitungsartikel über mich: „Ihr Kind atmet zuviel“:

http://weristfaymann.blogspot.com/

Gemeindemieter atmen laut Gutachter auch noch 2007 zuviel:

http://www.mieterecho.at/forum/viewtopic.php?t=405


Zurück zu mir als AMS-Berater:

Da ich Lauf von 5 Jahren mit insgesamt 100 Urgenzen im AMS in dieser Sache nicht mehr gut bei meinem Dienstgeber, dem AMS, angeschrieben war, lag auf der Hand. So stellte ich mich bei dem Hostascherlass, Müttern das Kindergartengeld zu streichen, quer und kündigte. Ich machte das letztendlich aber nur, um auf die falsche Behandlung bei meiner Exekution aufmerksam zumachen. Der Druck, in einer Schimmelwohnung zu leben, wo mich die Gemeinde Wien im Regen stehen ließ, war auch schon groß, und die ewigen Abweisungen bei allen möglichen AMS Instanzen in meiner Causa wurde mir dann zuviel. Gerade unter diesem Druck des AMS stehend, da mich das AMS und meine Vorgesetzten (also mein Dienstgeber) nur mehr als Querulanten darzustellen versuchten, kündigte ich. Und siehe da, nach der Kündigung gab man mir plötzlich sehr schnell Recht, aber da war alles schon zu spät. Lange Zeit habe ich darum gekämpft, im AMS zurück aufgenommen zu werden, Fr. Finster und Dr. Buchinger lehnten es aber a!
b, mit mir weiter zu tun zu haben. Ich erklärte ihnen, dass sie mich auch verstehen sollten, nachdem ich gute Arbeit als AMS Berater geleistet habe, dass ich mich dann im 5. Jahr von 5 Jahren AMS Zugehörigkeit gegen meinen Dienstgeber stellen musste, da mir nur Unrecht geschah und ich verleumdet wurde, in Misskredit kam und ich immer mehr gegen den Rufmord als Lügner und Querulant bei meinen Kollegen ankämpfen musste.

Ich hatte es ohnedies in meinem Leben nicht leicht, und überall kamen dann von außen stehender Seite permanente Probleme, die ich nicht hausgemacht hatte, hinzu, und ich hatte immer damit zu kämpfen, wirtschaftlich nicht unterzugehen, ich hatte eine fünfköpfige Familie zu erhalten.


Siehe u. a.:

Als sexuelles Missbrauchsopfer kath. Kirchenleute in meiner Kinder- und Jugendzeit führe ich schon einen Jahrzehnte dauernden Kampf gegen die kath. Kirche, da die Obrigkeiten in diesen Fällen auch nur vertuschen und lügen, und wegen dem Konkordat hilft sogar der Staat und die Justiz, so weit es geht, der kath. Kirche. Siehe:

http://michaeltfirst.blogspot.com/


Zurück zu meiner Kündigung als AMS Berater im AMS

Aus diesem Druck heraus kündigte ich, weil ich nur mein Geld zurückhaben wollte, das ich für meine Familie zum Leben gebraucht hätte, das mir 1 ½ Jahre lang vom AMS zuviel gepfändet wurde.

Beruflich hatte ich dann länger auch kein Glück mehr, hinterrücks machten mich die AMS Oberen überall weiter noch schlechter und stellten mich überall sehr schlecht dar, auch bei den Medien.

Die Geschichte mit dem Pilotenschein wollte mir dann kein Redakteur mehr glauben. Dr. Buchinger und Konsorten verleumdeten mich und ließen irgendwie den besagten Akt verschwinden und manipulierten nachträglich sämtliche EDV-Eintragungen. Und das alles straffrei. Dr. Herbert Buchinger kann machen (so scheint es) was er will.


Bezahlung eines Pilotenscheins vom AMS.

Auf meiner Homepage „WER IST FAYMANN“ fügte ich unter dem Zeitungsartikel vom Standard „Ich sollte 380 Mütter aus dem Bezug drängen“ hinzu, wie zeitgleich einem Arbeitslosen der Pilotenschein vom AMS bezahlt wurde!

http://weristfaymann.blogspot.com/


Bezahlung eines Pilotenscheins vom AMS

Also, als AMS-Berater durfte ich Mütter keine Kindergartenbeihilfen mehr geben. Man sagte mir immer, dass das AMS kein Geld mehr habe. Order von Fr. Ministerin Hostasch war, Müttern die Kindergartenbeihilfe wegzunehmen..

Ich versuchte aber bei meinem Abteilungsleiter, trotz der neuen „Hostaschorder“, weiter für Kindergartenbeihilfe (als Ausnahmeregelung) nachzufragen. Leider wurde ich immer abgewiesen.

Als mich wieder einmal mein Abteilungsleiter Herr Floh wegen dieser Frage mit der Antwort „Geldmangel“ abwies, staunte ich nicht schlecht, als mein Kollege Schwarzmichel ins Zimmer von Herrn Floh kam und ihn vor mir fragte, ob er einem Arbeitslosen einen Pilotenschein finanzieren darf!!!

Wie fiel die Antwort aus? Ja!!!

Mir hatte es damals die Stimme verschlagen…

Da ich diese Sachlage im Laufe der Jahre schon mehrmals (auch sehr detailliert) im Internet veröffentlicht habe, hoffe ich nicht, dass deswegen seitens aller involvierten AMS-Abteilungen im Nachhinein versucht wurde, die Dokumentation und Finanzierung und Genehmigung des Pilotenscheins in der EDV zu beseitigen. Das AMS hatte früher die Möglichkeiten, ganze Personensätze zu löschen und zu unterdrücken. Diese Methode wurde sehr oft angewendet, z. B., wenn SPÖ Funktionäre (sogar SPÖ Abgeordnete) Notstandshilfe / oder Arbeitslosengeld bekamen, und bei Schauspielern wurde es auch oft angewendet (ICH HABE DIESE METHODE ALS AKTIVER AMS- BERATER IMMMER BEANSTANDET, aber ich war der einzige AMS-Berater Österreichs, der das beanstandete, für alle anderen war diese Vorgangsweise immer OK und für mich völlig unverständlich und inakzeptabel). Es könnte also sein, dass es bei der Geschichte mit der Finanzierung für den Pilotenschein auch so gehandhabt wurde, zumal ich es ja auch publik ma!
chte. Auf jeden Fall dachte ich damals schon, der oberste AMS Chef Dr. Herbert Buchinger ist auch durch dieses Begebenheit absolut rücktrittsreif.

Für Prüfungen des AMS war im Rechnungshof Frau Dr. Goldeband zuständig. Ich telefonierte mehrmals mit ihr. Sie versprach mir, vielen Dingen nachzugehen. Nichts hat sie gemacht, als Bussifreundin vom AMS-Chef Buchinger! Also steht Fr. Dr. Goldeband womöglich der SPÖ nahe? Ihr damaliger oberster Chef des Rechnungshofes war Herr Dr. Franz Fiedler, und dieser stand doch der ÖVP nahe.

Weiteres über mich als AMS Berater:

http://weristfaymann.blogspot.com/


Mit freundlichen Grüßen
Michael Tfirst

23.08.2008

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