GEGKO – Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt Gemeindekooperation ist einer der Hauptträger des Zwangsarbeitsprogramms „Aktion Gemeinde“ das in die „Aktion 4000“ über gegangen ist.
Bisherige Erfahrungsberichte sind durchwegs negativ: GEGKO dürfte keine Skrupel haben, die geltenden Gesetze nach Belieben zu brechen – grosse Vorsicht ist also geboten! Das AMS agiert oft mit der Fehlinformation, dass es bei GEGKO einen Job gäbe und verschweigt dabei, dass es sich juristisch gesehen dabei um eine „Wiedereingliederungsmassnahme“ handelt, die nach wie vor im Regelfall nur mit einer auf ermittelte Vermittlungshindernisse gestützte Begründung zugewiesen werden darf.
Einer Frau sagte das AMS, sie solle sich bei GEGKO melden, es gäbe dort einen Job für sie, ohne diesen Job neher zu beschreiben. GEGKO rief bei der Frau an und konnte GEGKO keine Auskunft über die angeblich freie Stelle geben, auch das AMS nicht, obwohl es vom Gesetz her (AMFG) zu schriftliche Auskunft über zugewiesene Stellen verpflichtet ist. GEGKO bat die Frau zu einem Vorstellungsgespräch, was diese aufgrund fehlender Auskunft über den angeblichen Job, verweigerte. Das AMS sperrte darauf hin den Bezug, obwohl es nie zu einer Wiedereingliederungsmassnahme zuwies. Die Berufung wurde vom AMS Steiermark mit einem offensichtlich rechtswidrigen und in sich widersprüchlichen Bescheid abgelehnt, eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ist noch anhängig. Interessantes Detail: Das AMS hatte rechtswidirgerweise die Daten bereits an GEGKO weiter gegeben und GEGKO behautete rechtswidrigerweise auf eine Anfrage um Datenauskunft, keine Daten zu haben (Weitere Informationen in Kürze)
In einem anderen Fall wurde einer qualifizierten Büroarbeiterin, die auch in den Bereichen Grafik und PR gearbeitet hatte, eine Stelle als Putzfrau zugewiesen und die Frau von GEGKO herabwürdigend behandelt. Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsanweisungen und Kontrolle wurden durch die Gemeinde bereitgestellt weshalb es sich arbeitsrechtlich um Personalüberlassung handelte. GEGKO zahlte dennoch nicht nach Gemeindeschema sondern nur nach BAGS-Kollektivvertrag als „Transistarbeitskraft“. Mehr siehe im Erfahrungsbericht der Betroffenen.
In St. Ruprecht wurde der Arbeitslosenaktivist Michael Mitiszek nur fernmündlich und unspezifisch zu einer Arbeit in der Gemeinde St. Ruprecht ohne nähere Information „zugewiesen“. Weil der Betroffene sich einen Vorstellungstermin sich ausmachen wollte, um über Möglichkeiten für eine reguläre Beschäftigung zu verhandelnd, behauptete Bürgermeister Herbert Pregartner, Herr Mitiszek sei arbeitsunwillig und veranlasste so eine Bezugsperre beim AMS. Die „Aktiven Arbeitslosen“ haben deshalb eine Solidaritätsaktion gestartet. Es darf also nicht automatisch damit gerechnet werden, dass Bürgermeister auf seiten der Bewohner ihrer Gemeinden stünden!
GEGKO scheint demnach die regulären Kollektivverträge systematisch zu umgehen, was an und für sich rechtswidrig wäre. Es wird daher empfohlen im Falle, dass jene, die trotz zumeist rechtswidrigern Zuweisung GEGKO dennoch machen (für viele ist die Bezahlung ja dennoch über dem AMS-Bezug) ihre Arbeit und die genaueren Umstände (wer gibt Arbeitsanweisungen, wer kontrolliert, wer stellt Arbeitsmittel etc. zur Verfügung) zu protokollieren um im Bedarfsfalle, wenn die Bezahlung nach gemeindeschema höher werden, beim Arbeits- und Sozialgericht den rechtswidrigerweise vorenthaltenen Lohn einzuklagen.
Im allgemeinen ist aber zu rechnen, dass von GEGKO nur niedrige Hilfsarbeiten zugewiesen werden, da GEGKO sich den Gemeinden geradezu aufdrängt, auch wenn diese keinen aktuellen Bedarf an MitarbeiterInnen haben.
Mehr unter: www.gegko.at