Die Regierung will im Zuge der Mindestsicherungsreform die Datenbasis verbessern. Über die weiterentwickelte Transparenzdatenbank will sie von Ländern, Sozialversicherungsträgern, AMS und den betroffenen Behörden genaue Angaben über Bezieher sammeln. Neben Alter, Geschlecht, Höhe und Dauer der Bezüge sollen auch aufenthaltsrechtlicher Status und ein allfälliger „Migrationshintergrund“ erfasst werden.
Dazu sollen die Bezieher gefragt werden, welche Staatsangehörigkeit ihre Eltern haben. Jüngste Angaben der Regierung, dass aktuell mehr als 60 Prozent der Mindestsicherungsbezieher „Migrationshintergrund“ hätten, waren auf Zweifel gestoßen. Denn es gibt – wegen des verworrenen Systems in neun Bundesländern und unterschiedlichen Zuständigkeiten unterschiedlicher auszahlender Stellen – kein gesamthaftes Bild der Bezieher.
Um künftig bessere Zahlen und eine „Gesamtschau zur Mindestsicherung“ zu bekommen, plant die Regierung jetzt nach Angaben der ÖVP ein „Bundesgesetz betreffend die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe“. Alle betroffenen Behörden und Stellen werden verpflichtet, quartalsmäßig den Ländern genau vorgeschriebene Daten elektronisch zur Verfügung zu stellen. Sie sollen „pseudonymisiert“, also der Name durch eine Identifikationsnummer ersetzt, werden. Die Länder sollen diese Daten statistisch aufbereitet an das Sozial- und das Finanzministerium weitergeben, das Sozialministerium soll sie zur jährlichen Gesamtstatistik zusammenfassen.
Quelle: krone.at