von Christine Ziechert – Im Jänner 2018 wurde Martin M. von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für arbeitsfähig erklärt. Zwei Monate später erlitt er einen Herzinfarkt.
Seit 2012 leidet Martin M. (52) an stressbedingtem Diabetes, hat ein erhöhtes Herzinfarkt- und Schlaganfall-Risiko: „Zudem habe ich seit 2013 Arthrose und Gelenksentzündungen, kann mich von Oktober bis März kaum bewegen“, erklärt der ehemalige MA-48-Chauffeur.
Trotzdem wird der arbeitslose Hernalser immer wieder vom Arbeitsmarktservice (AMS) zur Bestimmung der Arbeitsfähigkeit in die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geschickt. So auch am 22. Jänner 2018: „Ich hab’ gespürt, dass etwas mit mir nicht stimmt, wollte die Ärztin, die mich begutachtet hat, etwas fragen. Aber sie hat gemeint, sie muss mir keine Fragen beantworten. Ich hab’ das Gefühl gehabt, ich werde als Simulant abgestempelt.“
Nach nicht einmal zehn Minuten war die Untersuchung beendet. Fazit: Herrn M. wurde eine ausreichende Arbeitsfähigkeit für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten attestiert.
Herzinfarkt nicht gleich erkannt
Rund
zwei Monate später litt der 52-Jährige mehrere Wochen hindurch unter
Atemnot: „Ich war sehr verschleimt, hab‘ geglaubt, ich habe eine
Lungenentzündung.“ Die Hausärztin des Wieners traute dem Ganzen nicht,
ordnete eine Blutuntersuchung an. Das Ergebnis: ein Herzinfarkt. Martin
M. wurde im Wilhelminenspital stationär aufgenommen und behandelt.
„Beim AMS hat man mir immer gesagt, ich bin nicht vermittelbar.
Trotzdem hat man mich bei der PVA immer für arbeitsfähig erklärt –
obwohl meine Erkrankungen durch Gutachten belegt sind und bekannt
waren“, ist Martin M. verärgert.
Arbeitsfähig trotz Gefahr einer Erkrankung
Auf Nachfrage heißt es seitens der PVA dazu: „Wenn jemand auf Grund seines Gesundheitszustandes dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, heißt das nicht, dass keine körperlichen Einschränkungen vorliegen dürfen oder die Gefahr einer Erkrankung besteht. Ein Herzinfarkt kann sehr schnell auftreten. In dem durchaus detaillierten Gutachten sind aber sehr wohl einige Risikofaktoren dargelegt, die bei Herrn M. zum Tragen kommen könnten.“
Quelle: heute.at
Schon vor der Untersuchung entschieden
Bei der PVA ist man als ÖsterreicherInnen nur eine Nummer und schon bevor man untersucht wird als arbeitsfähig eingestuft. Wenn man Riesen Glück hat und kurz vor der Pension steht wird man vielleicht befristet für Arbeitsunfähig eingestuft. Ich kämpfe selber schon fast 4 Jahre aber werde immer für arbeitsfähig eingestuft. Bei der letzten sogenannten Untersuchung wurden die von Ihnen zugesandten Formulare die man ausgefüllt mitbringen muss nicht mal von Ihnen von mir verlangt. Wie gesagt man ist arbeitsfähig bevor man zu Untersuchung geht.
PVA und optische Begutachtung
Das wundert mich nicht mehr. Diese Ärzte wollen gar nichts begutachten. Und Leiden bzw Beschwerden werden als wehleidig oder Wetterfühligkeit abgetan. Es interessiert die nicht einmal irgendwelche Atteste von Vorerkrankungen. Vorhandene Patienten Unterlagen der AUVA sind nicht interessant bzw. werden nicht gesichtet. Aber Gutachten erstellen …. Das können sie diese „Ärzte“ Früher wurden diese Heiler gebrandmarkt. Wer seinen Kopf unter dem Arm trägt hat ihn ja noch.
so ist das mit Gutachtern…..
Meine Lebensgefährtin ( Polizistin im Vorruhestand) hatte 2 künstliche Hüftgelenke bekommen welche nach der OP monatelang mehr Schmerzen als zuvor mit den Originalen verursachten. Nach der OP wurde seitens der Beamten Behörden ein Gutachten bei einem bestimmten Gutachter in NÖ in Auftrag gegeben ob sie noch Dienstfähig sei weil die Schmerzen vor allem auch sitzend auftraten. Mit wem der Gutachter verbandelt ist oder sein muss möchte ich gar nicht wissen, nur der bestätigte Diensttauglichkeit, nach ein paar Anrufen eines Gewerkschafters war sie dann plötzlich doch nicht tauglich…..
Hier wäre gegen den Gutachter eine Klage beim Landesgericht für Strafsachen einzubringen, wegen vorsätzlicher falscher Begutachtung und vermutlicher Erstellung von Gefälligkeitsgutachten. In Zusammenhang mit dieser Klage kann umgehend ein Antrag auf eine neuerliche Begutachtung bei einem unabhängigen Gutachter beantragt werden. Wird vom Gericht der Antrag stattgegeben, hat der Betroffene ein Mitspracherecht bei der Bestellung, hier kann man sich vorab über den Gutachter im Internet informieren – Referenzen.
Da gibt es in der Südoststeiermark einen Betroffenen der hat einen gerichtlich beeideten Gutachter zivilrechtlich wegen vorsätzlicher falscher Begutachtung
und vermutlicher Erstellung von Gefälligkeitsgutachten und bekam Recht. Betroffene müssten nur unter (SDG) – https://www.jusline.at/gesetz/zpo/paragraf/362 einmal nachlesen.
Der gesamte Bericht kommt mir bekannt vor.
Bei mir ist es fast genauso abgelaufen. Ich hatte zwar nach Klage dann zwischendurch die BU Pension mal befristet bekommen. Mittlerweile wurde die Verängerung wieder abgelehnt, obwohl sich gesundheitlich nichts merklich gebessert hat.
Die Ärzte die für die Untersuchung der Berufsunfähigkeit zuständig sind, lesen oft nicht einmal die Befunde. Es besteht auch meistens keine Gesprächsmöglichkeit. Man wird in dem Gespräch sofort als arbeitsscheu hingestellt. Was mich am meisten geärgert hat war, dass die Ärztin mehr interessiert hat, ob ich den Führerschein behalten darf. Die Berufsunfähigkeit hat sie natürlich nicht bestätigt. 2x Herzinfarkt mit 3maliger Wiederbelebung, 2x Stentoperation mit insg. 6 Stents, Diabetes mit Nervenschädigung, Polyneuropathie, Rückenschmerzen durch Bandscheiben, ca. 15 Medikamente pro Tag …, Wie krank muss man wirklich sein um in Österreich die BU Pension zu bekommen???