Anmerkung: Bei einer Vorauswahl des AMS, die durch § 49 Sperrdrohung als „Kontrolltermin“ sanktioniert wird, ist es erlaubt, alles vorzubringen, was gegen eine Anstellung spricht. Der Bezug darf deshalb nicht gesperrt werden. Siehe auch Entscheidungstext zum Rechtssatz!
Rechtssatznummer 2
Geschäftszahl: 2005/08/0159
Entscheidungsdatum: 20.12.2006
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §49;
AlVG 1977 §9;
Rechtssatz
Die Sanktion des §§ 9 iVm 10 AlVG scheidet für ein Verhalten bei einem Termin aus, wenn dieser (auch) als „Kontrolltermin“ iSd § 49 AlVG vorgeschrieben worden ist.
Dokumentnummer JWR_2005080159_20061220X02