Rechtsanwalt Dr. Pochieser zu wichtigen Fragen!
Rechtsanwaltsreferat zum Thema: Recht und Selbstbestimmung der Erwerbsarbeitslosen
Notstandshilfe stellt einen Rechtsanspruch dar
Gleich eingangs befestigte Dr. Pochieser die Arbeitslosen in ihrem Rechtsanspruch auf Notstandshilfe, der vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurde. Dass dieser Rechtsanspruch notfalls auch gegen die Gesetzgebung der Regierung vor dem Europäischen Gerichtshof hält, erläuterte er anhand eines Erkenntnisses des EuG 1996, wo festgestellt wurde, dass Ausländer genauso ein Recht auf Notstandhilfe haben wie Inländer, da sie ja auch in den Versicherungstopf einzahlen. Österreich wurde damals vom EuG verurteilt. (Trotzdem hat 1998 Sozialministerin Hostasch versucht, zu beschließen, dass Ausländer von der Notstandshilfe ausgeschlossen werden).Wenn dagegen nicht geklagt wird, kann auch eine Gesetzgebung gültig werden, die mit der Verfassung nicht in Einklang steht.
Der RA ermunterte die Arbeitslosen, ihren Rechtsstatus wahrzunehmen und sich nicht als Untergebene behandeln lassen. Sie sollten gegenüber Rechtsauskünften, die ihnen von Angehörigen des AMS erteilt würden, generell skeptisch sein.
Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung und ein Eigentumsrecht
Die Notstandshilfe ist eine Versicherungsleistung. Die Annahme, es handele sich bei dieser Leistung um eine Mischform, ist ins Reich der Mär zu verweisen. Die österreichische Regierung hat 1995 versucht, diese Interpretation durchzusetzen und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen. Sowohl Verfassungsgerichtshof als auch Verwaltungsgerichtshof mussten im Sinne dieser Erkenntnis nachziehen.
Das Recht auf Notstandshilfe ist in Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls der Menschenrechtskonvention festgehalten: Sie gilt als Eigentum und darf vom Staat nicht angetastet werden.
Der Artikel 6 der Menschenrechtskonvention verfügt, dass über straf- und zivilrechtliche Ansprüche ein unabhängiges Gericht zu entscheiden hat. Aus diesen Gründen beraumt der Verwaltungsgerichtshof bei Beschwerden bezüglich Notstandshilfe oft Verfahren an. In letzter Instanz ist für die Rechtsmaterie der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte zuständig.
Bei Streichung von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gibt es prinzipiell immer zuerst die Berufungsmöglichkeit an den unabhängigen Verwaltungssenat, weil ein solcher Tatbestand tendenziell menschenrechtswidrig ist. Auch gegenüber sonstigen Verwaltungsverfahren haben Arbeitslose eine starke Position. Dr. Pochieser hat schon mehrere Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof geführt und kann uns berichten, dass Angelegenheiten der Verletzung des Eigentumsrechts sehr ernst genommen werden.
Die Zuweisungen zu externen Vermittlungseinrichtungen sind illegal
Der Rechtsanwalt betonte, dass die Zuweisungen vom AMS zu externen Institutionen zum Zweck der Arbeitsvermittlung rechtswidrig sind. Das AMS darf keine externen Institutionen mit den ihm per Gesetz exklusiv übertragenen Agenden beauftragen. Er verwies auf ein kürzlich ergangenes Judikat des Verwaltungsgerichtshofs gegen die Einrichtung „Die Berater“ in einschlägiger Sache. Rechtswidrig ist das Hinschicken als auch das Erscheinen- Müssen.
Dokumentation schädigender Auswirkungen in Zusammenhang mit illegalen Praktiken
Um sein Recht einzuklagen, sei es auch wichtig, die Aspekte der Erniedrigung in diesem Zusammenhang zu dokumentieren: Niedermache, Lächerlichmachen, Mobbing. Die Auswirkungen können behandlungsbedürftige Erkrankungen wie Depressionen, Ängste etc. sein. Psychiater und Psychotherapeuten können dies gegebenen falls bestätigen. Daraus können zivilrechtliche Schadensansprüche im Rahmen von Amtshaftung erwachsen.
Behördenstatus des AMS
Über die Rechtsansprüche, die auf dem AlVG beruhen, kann man einen Bescheid von der zuständigen Behörde verlangen. Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe sind solche Ansprüche. Die zuständige Behörde ist das AMS! Dr. Pochieser wies nachdrücklich darauf hin, dass das AMS trotz erfolgter Teilprivatisierung seinen Behördenstatus beibehalten hat. Es besteht ein Anspruch auf die Ausstellung eines Bescheids.
Die Vorteile einer Bescheidausfertigung
Gegen jeden Bescheid ist ein Rechtsmittel zulässig. Man sollte sich vergewissern, dass ein verwaltungsmäßiges Vorgehen auf einem Bescheid beruht bzw. zur Sicherheit bei jeder Mitteilung immer gleich einen Bescheid verlangen.
Das kann z.B. die Streichung des Notstandshilfebezugs betreffen, die mündlich oder schriftlich erfolgt.
Bei Streichung der Notstandshilfe kann der Arbeitslose gegen den ausgestellten Bescheid berufen.
Prinzipiell sollten sich Arbeitslose immer vergewissern, wenn die Betreuerin mündlich etwas vorbringt, was wie ein Bescheid klingt. Man sollte am Besten immer sofort eine schriftliche Bescheidausfertigung verlangen. Hier gilt eine 3-tägige Frist von Seiten des Antragstellers, die man leicht versäumen kann. Daher ist es wichtig, sofort zu handeln! Auch sonst sollte man stets über sogenannte Vereinbarungen eine Niederschrift verlangen.
Bei Nichtverständigung einer Sperre
Wenn das AMS eine Sperre verhängt und die betroffene Person nicht benachrichtigt wird,
….. fordert man das AMS auf, das Geld zu überweisen.
Laut Mitteilung vom soundsovielten steht mir Notstandshilfe zu. Ich fordere die Behörde auf, mir binnen 14 Tagen nach Einlangung der Aufforderung auf mein Konto das Geld zu bezahlen.
Das AMS muss Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen