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Sozialhilfebezieherrecht

Mit Recht gegen Armut;

muss man sich das gefallen lassen? zum „der Standard“ vom 18.1.2006: Warten auf Sozialhilfe: Auszahlung bis zu einer Woche verzögert!

Auch Sozialhilfebezieher brauchen nicht bitten und betteln, dass sie die ihnen zustehenden Beträge pünktlich überwiesen erhalten.

Tipp:

ich empfehle Sozialhilfebeziehern ein kurzes Schreiben an die Sozialhilfebehörde zu richten:

„Ich ersuche die Behörde, die mir mit Bescheid vom… (Datum des mündlichen oder schriftlichen Bescheides) zuerkannte Sozialhilfe bis… (Frist von 14 Tagen setzen) auf mein Konto Nr…. bei der Bank… Bankleitzahl… zu überweisen.

Datum und Unterschrift“

Es kann auch eine Überweisung per Postanweisung gewünscht werden.

Nach Ablauf dieser Frist kann eine Klage an den Verfassungsgerichtshof nach Art. 137 B-VG eingebracht werden. Die Kosten eines derartigen von der Sozialhilfebehörde verursachten Verfahrens sind vom jeweiligen Rechtsträger zu bezahlen, so dass den Sozialhilfebeziehern keine Kosten erwachsen.

In Einzelfällen, in denen offenbar systematisch verspätet ausbezahlt wurde und teilweise noch wird, konnte der Magistrat der Stadt Wien schon umerzogen werden.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt

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