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Team 4

Mindestsicherung Wien: Massiver Rechtsbruch bei Vorzeigeprojekt step2job / team 4

 

Anti-AMS fordern Neustart

„Die Politik ist offenbar völlig überfordert oder nicht willens, bei der Umsetzung der Mindestsicherung rechtsstaatliche und menschenrechtliche Grundsätze einzuhalten. Unsere schlimmsten Befürchtungen werden sogar noch übertroffen“ zeigt sich Anti-AMS, erschüttert von ersten Informationen über die rücksichtslose Umsetzung der Mindestsicherung im nunmehr rot-grünen Wien. Mangelnde Information, aufgezwungene sittenwidrige Verträge, unzulässige Datenerhebungen und -übermittlungen und lange Wartezeiten aufs Geld sind nur die Spitzen des Eisberges an allzutäglichen Rechtsverletzungen.

„Team 4″: Ein ausgelagertes AMS im rechtsfreien Raum?

Im Rahmen des von Sozialstadträtin Sonja Wehsely viel gepriesenen Programms step2job wird bei „team 4“ versucht den zwangsweise zugewiesenen Menschen sittenwidrige Verträge aufs Aug zu drücken: Die Betroffenen sollen sich auch verpflichten, Arbeitsverhältnisse am „Zweiten Arbeitsmarkt“ (sozialökonomische Betriebe), in Stiftungen und gemeinnützigen Personalüberlassungen sowie AMS Kursmaßnahmen anzunehmen. „team 4“ ist dazu nicht berechtigt, denn nur die Behörden dürfen im begründeten Fall nach Ermittlung von „Vermittlungshindernissen“ und nach Gewährung des Rechts auf Gehör zu derartigen „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ zuweisen.

Sogar zu „Arbeitsverhältnissen“, in die „Selbständigkeit“ will „team 4“ verpflichten, was nicht einmal das AMS darf. Auch – unbezahlte? – Praktika will „team 4“ aufzwingen, obwohl diese vom AMS nicht unter Sanktionsdrohung erzwungen werden dürfen.

Auch eine bereits vom Verwaltungsgerichtshof als rechtswidrig qualifizierte Rufbereitschaft sollen sich die Betroffenen bei „team 4“ verpflichten. Begleitung zu Bewerbungsgesprächen und heiklen Behördenwegen und Bankgesprächen will „team 4“ den Zwangsbeglückten anbieten.

Sogar „gesundheitliche Unterstützung“ wird verpflichtend vorgeschrieben, obwohl das einer Zwangsbehandlung nahe käme und das Recht auf freie Behandlungswahl untergräbt.

„Team 4“ will offenbar auch umfangreiche Daten erheben und an das Sozialamt weiter leiten: „Nichteinhalten eines mit step2jobs vereinbarten Termins, Nichtantritt einer Beschäftigung, Nichtantritt einer mit dem AMS vereinbarten Schulungsmaßnahme, Nichtannahme einer zumutbaren Beschäftigung“. Damit maßt sich „team 4“ behördliche Aufgaben an, die ihm nicht zukommen (=Amtsanmaßung). Das AMS darf jedenfalls Betreuungsdaten nicht an „team 4“ weiter leiten, weil das eine Verletzung des Amtsgeheimnisses wäre.

Der Verein „Anti-AMS“ warnt daher eindringlich, vorschnell „Vermittlungsvereinbarungen“ oder andere Schriftsätze zu unterschreiben und empfiehlt, sich vorher rechtskundigen Rat zu holen und im Falle des Nichtunterschreibens, sofort das AMS und Sozialamt über die Rechtsgrundlage aufzuklären. Ein Musterbrief an das AMS bzw. Sozialamt wird auf der Homepage von „Anti-AMS“ bereit gestellt. Ebenso empfehlen die „Anti-AMS“ Zuweisungen durch AMS oder Sozialamt auf deren rechtliche Begründung zu überprüfen.

Gegen Bescheide des Magistrats Wien (Sozialamt) über Bezugskürzungen kann beim Unabhängigen Verwaltungssenat berufen werden. Neben Beschwerden bei der Volksanwaltschaft können aber auch Dienstaufsichtsbeschwerden bei der zuständigen Stadträtin Sonja Wehsely als Aufsichtsbehörde gemacht werden.

Obwohl sich die „Grüne Alternative“ als „Menschenrechtspartei“ versteht hat sie bislang nur unzureichend zu den massiven (menschen)rechtlichen Unzulänglichkeiten der Mogelpackung Mindestsicherung Stellung genommen. Nun ist die „Grüne Alternative“ als Koalitionspartner politisch für die Durchführung der Mindestsicherung mitverantwortlich und ist daher besonders gefordert, die (Menschen)Rechtsverletzungen rasch und nachhaltig abzustellen.

Der Verein „Anti-AMS“ fordert daher:

Als Sofortmaßnahmen:

  • Sofortiger Stopp der Zuweisungen zur offenbar rechtswidrig agierenden Firma „team 4“, sanktionsfreie Auflösung der bisherigen „Vermittlungsvereinbarungen“ von „team 4“
  • Sofortiger Stopp der Bezugseinstellungen durch das AMS und der Bezugskürzungen durch die Gemeinde Wien („Sanktionenmoratorium“) solange, bis eine menschenrechtskonformer Vollzug gewährleistet ist
  • Sofortige Veröffentlichung aller Durchführungsanweisungen der Gemeinde Wien und des AMS zur Mindestsicherung
  • Vollständige Information der Betroffenen

Grundmaßnahmen:

  • Keine Sanktionen unter der Armutsgrenze
  • Totalreform der Mogelpackung Mindestsicherung unter Einbeziehung der Betroffenen
  • Hebung des auch von der Republik Österreich unterzeichneten Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in den Verfassungsrang damit soziale Menschenrechte endlich einklagbar werden
  • Einrichtung einer Arbeitslosen- und Armenanwaltschaft mit gesetzlich festgelegten Informations- und Mitwirkungsrechten in allen sozialen Belangen sowie mit ausreichenden Budget

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